Gebührenordnung

vom 07.05.2015

§ 1 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitglieder mindestens 18,00 Euro pro Geschäftsjahr (Oktober bis September).
  2. Ein höherer Beitrag kann auf freiwilliger Basis durch das jeweilige Mitglied selbst festgelegt werden. Die Änderung der Beitragshöhe (Reduktion auf den Mindestsatz bzw. Erhöhung) ist dem Vorstand spätestens zwei Monate vor Beginn des neuen Geschäftsjahres schriftlich mitzuteilen.
  3. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

§ 2 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. Oktober des beitragspflichtigen Geschäftsjahres auf das Vereinskonto zu überweisen oder wird per Lastschriftverfahren eingezogen.
  2. Der Beitrag ist in einer Rate zu bezahlen. Ausnahmen hiervon können beim Vorstand beantragt werden.
  3. Änderungen der Bankdaten sind dem Vorstand unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Kosten, die dem Verein durch Nichtbeachtung dieser Pflicht oder durch Rücklastschrift wegen unzureichender Kontendeckung entstehen, muss das Mitglied dem Verein ersetzen.
  4. Bei Eintritt in den Verein während des laufenden Geschäftsjahres wird der Beitrag anteilig ab dem Monat des Eintritts erhoben.
  5. Bei Austritt aus dem Verein werden zu viel erhobene Beiträge zurückerstattet.